Beherbergung
Relevante Verordnung:
Thüringer Verordnung zur Regelung
infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen
zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2
Gültigkeit: ab 3. April 2022
Liebe Gäste,
wir freuen uns sehr, dass derzeit keine Zugangsbeschränkungen für Übernachtungen oder die Gastronomie bestehen.
Nach nunmehr zwei Jahren freuen wir uns außerordentlich, wieder alle Gäste ohne Einschränkungen bei uns begrüßen zu dürfen.
Und das Beste daran:
Wir dürfen Sie auch wieder mit einem Lächeln begrüßen, da die Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben wurde.
Bitte informieren Sie sich vor Anreise über die aktuellen regionalen Bestimmungen oder kurzfristige Änderungen.
Blicken Sie gemeinsam mit uns nach vorne und bleiben Sie gesund.
Herzlichst
Ihr Schloss-Team
Schloss Geisa | Point Alpha Akademie gGmbH | Schlossplatz 4 | D-36419 Geisa
036967.593550
info@schlossgeisa.de
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